Freitag, 8. Dezember 2006

Rüge für Hamburger Abendblatt

Ziffer 3 des Pressekodex besagt, dass "veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen."
Überraschenderweise zeigt sich aber, dass Ziffer 3 nur selten Ausgangspunkt für Beschwerden beim Presserat ist, von insgesamt 507 Eingaben im Jahr 2005, betrafen nur fünf davon Richtlinie 3.

In diesem Jahr erhält aber tatsächlich das Hamburger Abendblatt eine Rüge, wegen einem Verstoß gegen die Auflagen zur Richtigstellung.
Dazu die Pressemitteilung des Deutschen Presserates:
Richtigstellung fehlte
Das HAMBURGER ABENDBLATT erhielt eine Rüge wegen einer Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und einer nicht erfolgten Korrektur (Ziffer 3). Die Zeitung hatte ein Bild mit vier giftigen Pilzen veröffentlicht und zwei davon als essbar bezeichnet. Obwohl ein aufmerksamer Leser die Redaktion auf den Fehler aufmerksam gemacht hatte, korrigierte sie ihn nicht.

Falsche Beschreibung

Gestern ein saftig-schmeichelnder Artikel über Helmut Markwort, heute eine kleine Korrektur dazu auf der Medienseite. Da wollte die SZ das ungeliebte Magazin (was ich auch sehr gut verstehen kann ) aus der gleichen Stadt anscheinend mehr abstrafen als es die Realität erlaubt. Und dann gab es wohl einen bösen Telefonanruf oder die Verantwortlichen haben sogar den Eintrag dazu auf Peter Turis Blog verfolgt.

Süddeutsche Zeitung, Freitag, 8. Dezember 2006, S. 19.
Korrektur
In der Donnerstagsausgabe hieß es, die Verkaufsauflage von Focus habe „sich mehr als halbiert“. Das trifft nicht für die Gesamtauflage zu, sondern für die am Kiosk verkauften Exemplare.

In jedem Fall interessant, dass die Korrektur nicht wie üblich auf Seite 2 in der festen Spalte erschien, sondern im Fehler-Ressort.

Wirkung von Gegendarstellungen

In den Vierteljahresheften zur Kommunikationsforschung, Publizistik Ausgabe 2/06, präsentiert Thomas Petersen am Beispiel der Berichterstattung über den ehemaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit Florian Gerster: „Ein Experiment zur potentiellen Wirkung von Gegendarstellungen als Gegengewicht zu einer skandalisierenden Berichterstattung.“ Sein Ergebnis ist spannend, stellt es doch die bislang von der Forschung angenommenen Wirkungen von Gegendarstellungen eine neue These entgegen:
„Die Gegendarstellung ist zwar, wie oben gezeigt, nicht in der Lage, die Rufschädigung, die durch eine negativ wertende Berichterstattung über eine Person ausgelöst wird, auch nur annähernd auszugleichen, doch sie kann immerhin – in der Summe – den Effekt eines einzelnen Artikels ausgleichen.“
Allerdings führt sie nach Petersen auch dazu, dass sich die Lager der Befürworter und Gegner der betreffenden Person klarer voneinander trennen.
„Sie bewirkt in dieser Hinsicht das Gegenteil dessen, was der Urheber in der Regel beabsichtigt: Sie trägt nicht zur Beilegung des Konfliktes bei, sondern tendenziell zur Polarisierung der Meinungslager und damit eher zur Verschärfung der Auseinandersetzung.“
Der ganze Artikel ist online abzurufen. Bitte hier lang: http://www.uni-leipzig.de/~publ/inhalt/beitraege/petersen.pdf
Zitate aus: Publizistik, Heft 2, Juni 2006, 51. Jahrgang, S. 153–167.

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